Häufige Fragen
Therapie:
Rückbildung, ab wann?
Die Rückbildung beginnt laut Definition direkt nach der Geburt des Kindes. In den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt dreht sich alles um Erholung, Schonung und Kennenlernen des Babys. Erste Schritte zur Unterstützung der körperlichen Rückbildung sollten im Bereich Haltung, Atmung und Beckenboden liegen. Erste sanfte Übungen können bereits wenige Wochen nach der Geburt durchgeführt werden. In jedem Fall sind
aufbauende Übungen zu empfehlen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Frau eingehen. Rückbildung ist Rehabilitation und kein Bauch-Beine-Po Programm! Bestand bereits nach einer vorangehenden Schwangerschaft eine Rektusdiastase oder nach einer Zwillingsschwangerschaft ist eine gezielte Rückbildung essentiell.
Gerne biete ich eine 1:1 Rückbildung an.
Vorteile einer Privatpraxis
Direktzugang (ohne Umweg über den Arzt) möglich, da ich auch Heilpraktikerin für Physiotherapie bin. Aus diesem Grund kann meine Rechnung auch bei einer Heilpraktiker Zusatzversicherung eingereicht werden.
keine Wartezeiten
Behandlungen beginnen pünktlich zum vereinbarten Termin
qualitativ hochwertige Therapie, da ich mich auf die o.g. Themen spezialisiert habe
keine wechselnden Therapeuten
alle Termine bei mir.
Die Zeit für eine ausführliche Anamnese/ Befund
Zeit für ausführliche Erklärungen und Anleitungen
Zeit für die Schulung des Körperbewusstseins
Zeit für Fragen..., Zeit für DICH!
Das alles ist sehr wichtig für eine professionelle, hochwertige und effektive Befundung und Behandlung. Aus diesem Grund dauern Termine bei mir mindestens 30 Minuten – und nicht nur 15 bis 20 Minuten.
Termin:
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Am liebsten über das Kontaktformular oder über E-mail
Wo kann ich parken?
Direkt vor der Praxis befinden sich zwei Parkplätze, die für Besucher und Kurzzeitparkende zur Verfügung stehen sonst siehe Bild und Markierung, circa 1 Gehminute entfernt.
Parkplatz vor der Praxis oder kostenlose Parkmöglichkeit in der Bahnhofstraße/ Lagerhausstraße beim Halfinger Bahnhof möglich.
Was sollte ich zu einem Termin mitbringen ?
Bitte bringen Sie folgendes zu Ihrem Termin mit:
• alle relevanten, ärztlichen Befunde
• ein großes Handtuch
• bequeme Kleidung
• falls vorhanden – Ihr Rezept für Physiotherapie
Kosten/ Preise
Wer übernimmt die Kosten?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.
Ob und wieviel die privaten Krankenversicherungen bzw.
Heilpraktikerzusatzversicherungen übernehemen, bitte im Vorfeld selbst mit der eigenen
Versicherung klären.
Die Preise werden mit Terminvereinbarung anerkannt.
Rechnungsbeträge sind unabhängig von einer Kostenerstattung vollständig zu begleichen.
Ausfallhonorar
Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) oder bei
Nichterscheinen zum Termin, erlaube ich mir ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des
Behandlungswertes in Rechnung zu stellen.
Zahlt die private Krankenversicherung die Behandlung?
Die Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung, bzw. bei der Beihilfe eingereicht werden.
Es kann entweder eine Heilpraktikerrechung ausgestellt werden
oder eine Rechnung für Physiotherapie – Voraussetzung für eine Physiotherapierechnung
ist ein ärztliches Privatrezept.
Ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden ist unterschiedlich.
Die Rechnung muss unabhängig von der Erstattungshöhe vollständig beglichen werden.
Bitte im Vorfeld mit der eigenen Versicherung klären!
Die Preise werden mit Behandlungsbeginn anerkannt, unabhängig davon, ob die
Versicherung diese nicht oder nur teilweise übernimmt.
Wie kann ich bezahlen?
Nach dem Termin schicke ich per Email eine Rechnung.
Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzüge, auf
das angegebene Konto überwiesen werden.
Keine Barzahlung.
Ich habe eine Heilpraktiker Zusatzversicherung, kann ich dort meine Rechnungen einreichen?
Ja!
Ich bin auch sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie und rechne nach GebüH ab.
Ob und in welcher Höhe die Zusatzversicherung übernimmt ist unterschiedlich.
Die Preise werden mit Behandlungsbeginn anerkannt, unabhängig davon, ob die
Versicherung diese nicht oder nur teilweise erstattet.